Zu allen zugelassenen Psychotherapeuten haben Sie seit dem 1.1.1999 ohne ärztliche Überweisung direkten Zugang mit der Chipkarte Ihrer Krankenkasse, die dann auch die Kosten für die Probesitzungen übernimmt. Nach fünf Sitzungen müssen Sie sich entscheiden, ob Sie die Therapie bei diesem Therapeuten fortführen möchten, da Ihr Therapeut dann bei Ihrer Krankenkasse einen Therapieantrag stellen muss. Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zu folgenden Höchstgrenzen übernommen:
Verhaltenstherapie 80 Stunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie 100 Stunden
Psychoanalyse 300 Stunden
Systemische Therapie 48 Stunden
Die Kassen bewilligen diese Zeiträume nicht auf einmal, sondern in einzelnen Abschnitten, über die jeweils ein Gutachter entscheidet. Der Antrag wird immer vom Therapeuten gestellt.
Patienten, die nicht in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, müssen die Behandlung als Privatpatienten selbst bezahlen. Sie sind in der Regel über eine private Krankenversicherung oder die Beihilfe für Beamte versichert, so dass sie die Therapiekosten später meistens komplett oder teilweise erstattet bekommen.
Die Leistungen privater Krankenversicherungen sind je nach Tarif aber sehr unterschiedlich. In ungünstigen Fällen werden keine Kosten für Psychotherapie übernommen und ein Patient muss die Finanzierung seiner Psychotherapie komplett selbst tragen.
Für selbstzahlende Privatpatienten berechnet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) oder nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen sind in beiden Gebührenordnungen identisch.
Generell gilt, dass nur die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden.