Andrea Haag Psychotherapiepraxis Friedrichshafen

Einsatzbereiche der Psychotherapie 

Psychisch bedingte Krankheiten können sich in sehr unterschiedlichen Beschwerdebildern zeigen:
als emotionale Symptome wie z.B. Ängste oder Depressionen, mit Gefühlen der Hoffnungslosigkeit als negative Selbstgefühle wie z.B. Gefühle, unzureichend zu sein oder sich seiner Identität unsicher zu sein als Störungen wie z.B. Zwänge, Essstörungen, abnorme Gewohnheiten oder Störungen der Impulskontrolle
als Alkoholismus, Drogen- oder andere Süchte
als körperliche Beschwerden in unterschiedlichen Organsystemen (z.B. Herz-Kreislauf-System, Magen-Darm-Trakt, Bewegungsapparat) als Panikstörungen,
als Störungen natürlicher Körperfunktionen wie z.B. nicht organische sexuelle Funktionsstörungen oder nicht organische Schlafstörungen als Störungen der gewohnten Denkfunktionen wie z.B. Konzentrationsstörungen, Gedächtnisschwäche oder Grübeleien als Störungen der Wahrnehmungsfunktionen wie z.B. Sinnestäuschungen als Störungen der Beziehungen zu anderen Menschen mit immer wieder ähnlichen Mustern von Konflikten, Krisen und Misslingen

Diese unvollständige Aufzählung von Beschwerdebildern, die psychische Ursachen haben können, zeigt bereits, dass es schwierig ist, als Betroffener selbst die Diagnose einer psychisch bedingten Erkrankung oder Störung zu stellen. In der Regel erleben Patienten mehrere der oben beschriebenen Beschwerden gleichzeitig.

Stehen körperlichen Beschwerden im Vordergrund, werden oft zugrunde liegende psychische Störungen nicht gesehen, was die Leidenszeit bis zum Beginn einer Psychotherapie weiter verlängert. Wenn jemand das Gefühl hat, alleine mit seinen Problemen nicht mehr zurecht zu kommen und unter sich selbst oder seinen Problemen leidet, ist der Zeitpunkt gekommen, an dem ein informierendes und beratendes Gespräch mit einem Psychotherapeuten sinnvoll ist.

Die unterschiedlichen Verfahren einer Psychotherapie

1999 trat das Psychotherapeuten-Gesetz in Kraft, das die Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie neu geordnet hat. Es wurde die neue geschützte Berufsbezeichnung des "Psychologischen Psychotherapeuten" eingeführt, die gleichberechtigt neben die bereits vorher eingeführte geschützte Berufsbezeichnung des "Facharztes für Psychotherapeutische Medizin" tritt. Beide Gruppen bilden die vom Gesetz anerkannten Psychotherapeuten.

In Deutschland entscheidet seit 1999 der "Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie" der Bundesärztekammer anhand wissenschaftlicher Kriterien, ob ein therapeutisches Verfahren anerkannt wird. Nur die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert.


Welche anerkannten Psychotherapieverfahren gibt es ?

Als wissenschaftlich anerkannt gelten drei Hauptverfahren

-Verhaltenstherapie
-systemische Therapie und
-psychodynamische Therapie

Die psychodynamische Therapie gliedert sich wiederum in:

- Psychoanalyse und
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Verhaltenstherapie

Kennzeichnend für die Verhaltenstherapie, die auch als kognitiv-behaviorale Therapie bezeichnet wird, ist das lösungsorientierte, störungszentrierte Vorgehen. Es werden die jeweiligen Probleme oder Symptome als Ausgangspunkt gewählt, um möglichst direkt zu den erwünschten Therapiezielen zu gelangen.

Der Therapeut unterstützt den Patienten dabei, die auf diesem Weg auftretenden Schwierigkeiten zu überwinden und sich aktiv mit seinen Schwierigkeiten auseinanderzusetzen. Verhaltenstherapie beschränkt sich nicht nur auf die Veränderung von Verhalten, sondern schließt auch die Veränderung problematischer Denkmuster mit ein, womit auch die emotionale Befindlichkeit stabilisiert wird.

Verhaltenstherapie wird als Kurzzeittherapie mit 25 Stunden, als Langzeittherapie mit 45 bis max. 80 Stunden (Ausnahme!) von der Kasse finanziert. In der Regel findet die Therapie im Gegenübersitzen mit einer Therapiesitzung pro Woche statt. Je nach Störungsbild können auch - nach entsprechender Vorbereitung - mehrere Therapiestunden hintereinander an Orten oder in Situationen, in denen die Symptomatik besonders schwerwiegend ist, durchgeführt werden (z.B. bei manchen Angststörungen oder bei Zwängen).

Systemische Therapie

Systemische Familientherapie oder Systemische Psychotherapie ist ein psychotherapeutisches Verfahren, dessen Schwerpunkt auf dem sozialen Kontext psychischer Störungen, insbesondere auf Interaktionen zwischen Mitgliedern der Familie und deren sozialer Umwelt liegt. Die Systemische Therapie unterscheidet sich nach Angaben ihrer Vertreter unter anderem dadurch, dass weitere Mitglieder des für den Patienten relevanten sozialen Umfeldes in die Behandlung einbezogen werden. Seit Ende 2018 ist die Systemische Therapie in Deutschland für Erwachsene im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse, seit Januar 2024 auch für Kinder und Jugendliche.

In der systemischen Therapie für Erwachsene werden folgende Stundenkontingente genehmigt:

Kurzzeittherapie 1: 12 Sitzungen (à 50 Minuten).

Kurzzeittherapie 2: Weitere 12 Sitzungen (insgesamt 24 Stunden).

Langzeittherapie: Bis zu 36 Sitzungen (Stunden) in der Einzeltherapie.

Höchstgrenze:
Bei Verlängerungsanträgen können bis zu 48 Stunden einschließlich Gruppen- und Einzeltherapie bewilligt werden. 

Psychodynamische Therapien

Kennzeichnend für die psychodynamischen Psychotherapieverfahren (Psychoanalyse und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) ist das klärungsorientierte, motivationszentrierte Vorgehen. Es werden nicht die Probleme und Symptome als Ausgangspunkt gewählt, sondern der Schwerpunkt der Therapie besteht in der Untersuchung und Aufdeckung des Hintergrundes der Probleme. Es werden also die tieferen seelischen Ursachen und Konflikte, die zu den Problemen und Symptomen geführt haben eruiert.

Durch die Aufdeckung dieser Ursachen verändert sich das Bild, welches ein Mensch von sich selbst hat und seine Einstellung zu sich selbst und zu anderen. Durch die Veränderung der inneren Einstellungen verändert sich ebenfalls das problematische Verhalten und die Symptomatik.

Psychoanalyse

Das klärungsorientierte, motivationszentrierte Vorgehen bildet in der Psychoanalyse den Schwerpunkt.
Durch eine höhere wöchentliche Stundenzahl (2-3) und eine längere Therapiedauer entsteht die Möglichkeit für einen Patienten, sich einem Therapeuten auf eine sehr umfassende Weise anzuvertrauen. Dadurch entsteht eine intensivere therapeutische Beziehung als in anderen Therapieverfahren, so dass es möglich wird, sehr grundlegende Aspekte der eigenen Persönlichkeit emotional neu zu erleben und in einem längeren Prozess zu verändern.

Mit der Veränderung der Persönlichkeit verändert sich ebenfalls das problematische Verhalten und die jeweilige Symptomatik. Psychoanalyse wird in der Regel bis zu 240, maximal 300 Stunden von den Krankenkassen bezahlt. Sie wird wiederum in zwei Formen durchgeführt, die sich nach den Möglichkeiten und Problemen eines Patienten richten: Entweder als analytische Psychotherapie (Psychoanalyse im Standardverfahren) im Liegen mit 3-4 Therapiestunden wöchentlich oder als modifizierte analytische Psychotherapie (modifizierte Psychoanalyse) mit 2 Wochenstunden im Gegenübersitzen.


Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Es handelt sich um ein modifiziertes, kürzeres psychoanalytisches Therapieverfahren mit einer Konzentration auf zentrale Problembereiche. Obwohl der Schwerpunkt in der Therapie weiterhin klärungsorientiert und motivationszentriert bleibt, werden ergänzend auch lösungsorientierte, problemzentrierte therapeutische Strategien eingesetzt.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie wird in der Regel bis zu 80, maximal 100 Stunden von den Krankenkassen bezahlt. Die Therapie findet in der Regel im Gegenübersitzen mit einer Wochenstunde statt.

Wissenschaftlich nicht anerkannte Psychotherapieverfahren

Die Formulierung "wissenschaftlich nicht anerkannt" darf nicht mit dem Ausdruck "unwissenschaftlich" gleichgesetzt werden. "Wissenschaftlich nicht anerkannt" kann auch bedeuten, dass ein Psychotherapieverfahren noch nicht so geprüft worden ist, dass wissenschaftlich sinnvolle Aussagen über das Verfahren gemacht werden können.

Die Wirksamkeit von Psychotherapie insgesamt, ist wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen.

Auf der Seite des Berufsverbandes der Vertrags-Psychotherapeuten finden Sie eine kurze Zusammenstellung von Untersuchungen zur Wirksamkeit von Psychotherapie.

Unterschiedliche psychologische Berufsgruppen.


Wie unterscheiden sich Psychologen, Psychiater, Psychotherapeuten und Neurologen?

Viele ratsuchende Patienten kennen die Unterschiede zwischen den diversen Berufsbezeichnungen nicht und denken, wenn sie eine psychotherapeutische Behandlung benötigen, genüge es zu einem beliebigen Psychologen oder Psychiater zu gehen. Dies ist jedoch nicht richtig, da es Unterschiede in den Behandlungsschwerpunkten gibt.

Diplom-Psychologen: Die Wissenschaft der Psychologie befasst sich in erster Linie mit dem normalen Funktionieren der Psyche und nur in zweiter Linie mit psychischen Krankheiten. Nur ein Spezialgebiet der Psychologie, nämlich die klinische Psychologie befasst sich mit Störungen der normalen psychischen Funktionen. Daher befähigt ein Psychologie Studium allein noch nicht dazu, Patienten zu behandeln. Ohne weitere Zusatzausbildung liegen die Tätigkeitsfelder eines Diplom-Psychologen entweder in der Forschung oder in unterschiedlichen Bereichen, wo psychologische Kenntnisse gefordert sind (z.B. Testdiagnostik, Meinungsforschung, Werbung etc.).

Psychotherapeuten sind Ärzte oder Diplom-Psychologen, die nach ihrem Studium eine spezielle Zusatzausbildung (Aufbaustudium) an universitären oder staatlich anerkannten privaten Akademien absolvieren. Diese Spezialisierung befähigt sie zur Behandlung von psychischen Erkrankungen..

Psychiater sind Ärzte mit abgeschlossener Facharzt-Ausbildung zum Psychiater. Seit einigen Jahren beinhaltet die Ausbildung zum Psychiater auch die Ausbildung zum Psychotherapeuten. Er wird dann als Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie bezeichnet.

Keine psychotherapeutischen Aufgaben erbringen Neurologen. Sie sind Ärzte mit abgeschlossener Facharzt-Ausbildung zum Neurologen und behandeln alle erkennbaren organischen Krankheiten des Nervensystems, wie z.B. Funktionsausfälle oder Fehlsteuerungen des Gehirns, des Rückenmarks, der Sinnesorgane, der peripheren Nerven oder der Muskulatur.

Unterschiede zwischen den Psychotherapeuten.

Welche verschiedenen Qualifikationen von Psychotherapeuten gibt es? 

Durch das ab 1999 geltende Psychotherapeutengesetz wurde eine eindeutige Grenze gezogen zwischen Psychotherapeuten, die bestimmte Ausbildungskriterien im Rahmen von wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren erfüllen und Anbietern von Psychotherapie-Verfahren, die diese Kriterien nicht erfüllen. Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist seither gesetzlich geschützt.

Der Grundberuf als Voraussetzung für die Ausbildung zum Psychotherapeuten ist entweder Arzt oder Diplom-Psychologe. Andere Berufe sind nicht zugelassen (einzige Ausnahme bei Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten: Zugang haben Ärzte, Diplom-Psychologen, Diplom-Pädagogen oder Diplom-Sozialpädagogen).

Durch die weitere Ausbildung werden Ärzte oder Diplom-Psychologen zu Psychotherapeuten. Zu einem großen Teil machen Ärzte und Diplom-Psychologen ihre Ausbildung an denselben staatlich anerkannten Ausbildungsinstituten für die wissenschaftlich anerkannten Psychotherapie-Verfahren:

- Psychoanalyse
- tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie

Der Ausbildungsabschluß sowie die staatliche Approbation ist die Voraussetzung für die Berufsbezeichnungen "Psychologischer Psychotherapeut" und "Facharzt für Psychotherapeutische Medizin" (ebenfalls gleichwertig sind bei Ärzten der Zusatztitel "Psychotherapie" und der "Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie").
Durch die Approbation erwirbt ein Psychotherapeut das Recht, behandeln zu dürfen. Dieses Recht beinhaltet jedoch noch nicht automatisch die Möglichkeit, mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Dazu ist die Zulassung in einem Niederlassungsbezirk der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich.
Da es Höchstgrenzen für die Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten pro Bezirk gibt, wird es in den nächsten Jahren zunehmend Psychotherapeuten geben, die zwar approbiert sind und behandeln dürfen, jedoch nicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Sie können daher nur selbstzahlende Privatpatienten behandeln. So ergeben sich folgende Gruppen von Psychotherapeuten mit unterschiedlichen Qualitätsmerkmalen:


Anerkannte Psychotherapeuten mit Kassenzulassung

Psychotherapeuten für anerkannte mittelfristige Psychotherapie-Verfahren
Psychotherapeuten die staatlich approbiert und zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen sind, sind berechtigt mittelfristige Psychotherapien im Umfang von maximal 80 bis 100 Stunden durchzuführen. Diese Gruppe wird von Verhaltenstherapeuten und tiefenpsychologisch fundiert arbeitenden Psychotherapeuten gebildet. Inhaltlich gibt es Überschneidungen zwischen verhaltenstherapeutischer und tiefenpsychologischer Therapie mit fließenden Übergängen zwischen stärker lösungsorientierten und stärker klärungsorientierten Vorgehensweisen. Äußerliche Ähnlichkeiten bestehen in der häufig mit einer Stunde pro Woche und im Gegenübersitzen durchgeführten Behandlung. Beide Therapieverfahren werden sowohl von ärztlichen als auch von psychologischen Psychotherapeuten angeboten.


Psychotherapeuten für anerkannte langzeittherapeutische Verfahren
Die weite Gruppe anerkannter Psychotherapeuten, die staatlich approbiert und zur Abrechnung mit den Krankenkassen zugelassen sind, ist berechtigt, langfristige Therapien im Umfang von maximal 300 Stunden durchzuführen. Diese Gruppe besteht aus den psychoanalytischen Psychotherapeuten. Die Berechtigung zur Durchführung langfristiger Therapien schließt gleichzeitig auch die Berechtigung zur Durchführung der mittelfristigen tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mit ein. Das heißt, alle Psychoanalytiker können immer auch tiefenpsychologisch fundierte Therapien durchführen, während umgekehrt die ausschließlich tiefenpsychologisch fundiert ausgebildete Psychotherapeuten keine Zulassung zur Durchführung psychoanalytischer Psychotherapie erhalten. Das Kennzeichen der Selbsterfahrung in der Ausbildung unterscheidet diese Gruppe von Psychotherapeuten ebenfalls von der vorherigen Gruppe . Psychoanalytische Psychotherapeuten absolvieren eine Selbsterfahrung im Umfang von mindestens 250 Stunden. Psychoanalytische Psychotherapien werden ebenfalls von Psychologen oder Ärzten durchgeführt. Ca. ein Viertel bis ein Drittel aller Psychotherapeuten sind Psychoanalytiker.


Anerkannte Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung

Eine besondere Gruppe bilden die Psychotherapeuten, die approbiert sind, jedoch keine Zulassung zur Niederlassung erhalten haben. Es kann sich dabei um Verhaltenstherapeuten, tiefenpsychologisch fundiert arbeitende Therapeuten oder Psychoanalytiker handeln. Sie haben eine staatlich anerkannte Ausbildung und Behandlungserlaubnis, können aufgrund der fehlenden Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung jedoch nur privat mit selbstzahlenden Patienten abrechnen.


Anbieter ohne Qualifikation in anerkannten Psychotherapieverfahren

In der Anbietergruppe ohne Qualifikation finden sich in erster Linie Personen, die nicht die beruflichen und sonstigen Voraussetzungen zur Ausübung der Psychotherapie erfüllen. Eine Mindestanforderung hinsichtlich der Grundberufe gibt es nicht. Ein Anbieter dieser Gruppe kann früher einen beliebigen Beruf gehabt haben, der Abschluss eines Studiums der Psychologie oder Medizin ist nicht erforderlich. Angeboten werden unzählige beliebige Verfahren, die in ihrer Wirksamkeit zweifelhaft sind und häufig mit esoterischen weltanschaulichen Systemen oder mit dem persönlichen Weltbild des Anbieters verknüpft sind. Eine sachgerechte Diagnostik psychischer Krankheiten kann nicht erwartet werden. Trotzdem können "Therapeuten" aus diesem Umfeld aufgrund charismatischer Begabung und Ausstrahlung erheblichen Einfluss auf entsprechend geneigte Menschen gewinnen und ebenfalls erheblich schaden. Als Berufsbezeichnung findet sich hier möglicherweise "heilkundlicher Psychotherapeut", "heilpraktischer Psychotherapeut" oder "psychologischer Berater" etc. In der Regel wird durch die Berufsbezeichnung versucht, Patienten eine anerkannte Fachausbildung zu suggerieren, die tatsächlich nicht vorhanden ist.

Suche nach einem Psychotherapeuten

Einen direkten Weg bietet das Internet, wo Listen mit approbierten Psychotherapeuten aufgerufen werden können. Die jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen führen Verzeichnisse mit allen approbierten und kassenzugelassenen Psychotherapeuten (--> KV-Baden-Württemberg). Diese Verzeichnisse besitzen auch alle Krankenkassen.

Wie findet man den "richtigen" Psychotherapeuten ?
Patienten, die sich unsicher sind, welches der beschriebenen Psychotherapieverfahren für sie passen könnte, sollten sich nicht scheuen, Therapeuten verschiedener Therapieverfahren aufzusuchen, um sich über die Methode zu informieren und sich beraten zu lassen. Solche Vorgespräche können über die Krankenkassen abgerechnet werden. Bei der Suche nach einem Psychotherapeuten zählt nicht nur die berufliche Qualifikation sondern auch, ob einem der Therapeut persönlich liegt.

Die Qualität der therapeutischen Beziehung ist mit ausschlaggebend für Erfolg oder Misserfolg einer Therapie. Deshalb sollten Patienten ihre Zweifel nach einem Vorgespräch bei einem Psychotherapeuten ernst nehmen und gegebenenfalls zu einem anderen Therapeuten gehen, bei dem die "Chemie" besser stimmt. Allerdings müssen Sie selbst prüfen, ob ihr "Zweifel" nicht ein Symptom ist, und zwar dann, wenn Sie mehrere Therapeuten gesehen haben, aber stets der gleiche Zweifel vorhanden ist.

Das Anmeldeverfahren für eine Psychotherapie 

Die Kontaktaufnahme

Sie haben eine oder mehrere Adressen von Psychotherapeuten, die für Sie in Frage kommen, gefunden. Rufen Sie den Psychotherapeuten Ihrer Wahl an. Häufig werden Sie mit einem Anrufbeantworter verbunden sein und die Zeiten genannt bekommen, zu denen Sie den Therapeuten persönlich sprechen können (in meinem Falle können sie zur ersten Kontaktaufnahme auch eine E-Mail schreiben). Ein wichtiger Punkt im ersten Telefongespräch ist die Frage, ob überhaupt ein Therapieplatz in absehbarer Zeit frei ist.

Erscheint Ihnen die Wartezeit zu lange (es kann durchaus mehrere Monate dauern), müssen sie sich nach einem anderen Psychotherapeuten umsehen. Sind prinzipiell Therapieplätze frei, so ist abzuklären ob die verfügbaren regelmäßigen Stundentermine für Ihren persönlichen Terminkalender passend sind. Danach können Sie ein erstes Beratungsgespräch vereinbaren.

Grundsätzlich gilt, dass erst wieder zwei Jahre nach abgeschlossener Therapie ein erneuter Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden kann.


Das erste Gespräch

Bringen Sie zu diesem Termin Ihre Versichertenkarte mit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Selbstzahlenden Privatpatienten wird dieses Gespräch gemäß GOP in Rechnung gestellt. Bis zu fünf Vorgespräche (probatorische Sitzungen) sind vor einem Therapieantrag möglich. Während dieser Zeit können Sie selbst als auch der Therapeut prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich erscheint ("die Chemie stimmt") und ob die gewählte therapeutische Methode für Sie die richtige ist.

Sie können gleichzeitig mit mehreren Therapeuten Vorgespräche führen.


Die Entscheidung

Da die Qualität der therapeutischen Beziehung direkt einen Einfluss auf das erwartbare Therapieergebnis hat, sollten Psychotherapien nicht gegen das innere Gefühl "erzwungen" werden, indem Patient oder Therapeut die inneren Bedenken einfach beiseite schieben. Das Risiko, dass eine so begonnene Therapie unbefriedigend verläuft, wäre groß. Es ist wesentlich besser für einen Patienten, unter solchen Umständen bei einem anderen Therapeuten, einen neuen Anlauf zu machen.

Bei einer positiven Beantwortung aller Fragen, sowohl vom Patienten als auch vom Therapeuten, kann die Entscheidung zu einer Psychotherapie getroffen und ein Therapieantrag an die Kasse gestellt werden. Für den Antrag ist auch ein Konsiliarbericht des Hausarztes notwendig. Sie erhalten dazu ein Formular von Ihrem Therapeuten, welches Ihr Hausarzt ausfüllen und zurückschicken muss.


Die Behandlung

Die Behandlung kann beginnen, sobald der Therapieplatz frei geworden ist und die Bewilligung von der Krankenkasse bzw. die Zusage zur Kostenübernahme von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen vorliegt.

Bei Privatbehandlungen sollte der Patient bereits vor oder spätestens nach dem ersten Beratungsgespräch mit seiner Krankenversicherung Kontakt aufnehmen und klären, mit welchen Versicherungs- und Erstattungsleistungen er rechnen kann und mit welchen nicht.
In ungünstigen Tarifen kann es vorkommen, dass Privatversicherte eine Psychotherapie vollständig selbst finanzieren müssen.

Der Therapeut wird Ihnen bei der Klärung dieser Fragen behilflich sein.

Andrea Haag Psychotherapiepraxis Friedrichshafen
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Die Praxis liegt in dem komplett als Fußgängerzone eingerichteten Altstadtbereich. Sie ist sowohl vom Stadtbahnhof als auch vom Hafenbahnhof in wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen.


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